Hinweise für Camping
Nutzungszeitraum der Fläche zum Campen ist von Donnerstag vor dem Rennwochenende bis Montag danach.
Grundsätzlich gilt:
- Wildcampen ist in Deutschland verboten. Darunter versteht man das Übernachten im Zelt, Camper, Wohnmobil, Dachzelt oder ähnlichem an Orten in der Natur, die nicht als Campingmöglichkeit benannt sind.
- Das Übernachten im Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, es dient der „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“.
Nach Absprache mit der Gemeinde handelt sich es hier lediglich um eine Fläche, wo es in dem oben genannten Zeitraum geduldet wird, zu campen und mehr als eine sogenannte „Ausnüchterungsnacht“ zu tätigen.
WICHTIG:
- Auf der ausgewiesenen Fläche besteht bei Gewitter und Starkregen Überschwemmungsgefahr.
- Strom kann nicht flächendeckend zur Verfügung gestellt werden. Daher besteht kein Anspruch auf eine Stromversorgung.
Bei Überlastung des Stromnetzes kann eine schnelle Reparatur nicht gewährleistet werden.
- Entstehender Müll muss in den ausgegebenen Müllsack entsorgt werden.
- Die Entsorgung von Fäkalien aus Campingklos oder Ähnlichem ist in den sanitären Anlagen nicht gestattet.
- Es gibt keine feste Platzeinteilung auf der ausgewiesenen Fläche. Die Einteilung des Standplatzes ist sinnvoll und so zu wählen, dass Fluchtwege offenbleiben.
- Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme
- Die Nutzungsgebühr/pro Platzeinheit für sanitäre Anlagen und Müllentsorgung wird ab Anreisetag fällig, unabhängig des Abreisetages, welcher spätestens am Montag nach dem Rennwochenende erfolgen muss. Platzeinheit: Fahrzeug (Kfz oder Fahrrad) + Wohneinheit (Wohnwagen, Zelt). Preise sind in der Preisliste zu sehen.
- Das Nachweisschild „Standgebühr entrichtet“ muss sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.
- Mit der Nutzung der ausgewiesenen Fläche zum Campen stimmt jeder Camper/in und Besucher/in automatisch der Platzordnung zu. Die Platzordnung wird vor Ort ausgefüllt. Eine Stellplatzreservierung auf der ausgewiesenen Fläche zum Campen ist nicht möglich.
Die Nutzung der ausgewiesenen Fläche erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden jeglicher Art wird keine Haftung seitens des MSC Berghaupten übernommen.
In den Tagen vor unserer Veranstaltung können Sie sich in der Marktscheune in unmittelbarer Nähe verpflegen. Die Sanitären Anlagen befinden sich beim Tennisclub auf der anderen Straßenseite.